Ziele und Aufgaben des Vereins

Der Verein versteht sich als Anreger und Förderer der theoretischen und praktischen Pilzkunde (Mykologie) und somit von naturwissenschaftlichen wie bildungs-, gesundheits- und naturschutzpolitischen Bestrebungen.

Der Verein stellt sich die Aufgabe der wissenschaftlichen Erforschung der heimischen Pilzflora und die Schaffung einer Pilzflora von Sachsen einschließlich Verbreitungskarten.

Der Verein setzt sich für den Schutz der Bevölkerung vor Pilzvergiftungen ein, indem er die Tätigkeit von Pilzberatern und Pilzsachverständigen fördert. Der Verein baut die Kenntnisse und Fähigkeiten dieser Personen durch entsprechende Weiterbildung aus und qualifiziert geeignete Personen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und der DGfM für diese Tätigkeit. Der Verein setzt sich für eine landesweite gesetzliche Regelung der Pilzberatung ein. 

Der Verein setzt sich für die Belange des Naturschutzes ein und sieht in dessen Förderung eine wesentliche Aufgabe. Er versteht sich als zuständig in Fragen des Arten- und Biotopschutzes bei Pilzen. 

Der Verein unterstützt den ständigen Forschungs-, Informations- und Erfahrungs-austausch zwischen Fach- und Amateurmykologen, Pilzsachverständigen/Pilzberatern, pilzkundlichen Arbeits-gemeinschaften, Biologen und interessierten Laien innerhalb und außerhalb Sachsens. Innerhalb Sachsens versteht sich der Verein in den die Pilzkunde betreffenden Fragen als Ansprechpartner für staatliche Stellen, Institute, Schulen und Hochschulen, Vereine und für die Öffentlichkeit. 

Der Verein verfolgt und verwirklicht seine Ziele insbesondere durch:

  • Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung von Pilzsachverständigen/Pilzberatern,
  • wissenschaftliche Erforschung und Erfassung der Pilzflora Sachsens und angrenzender Gebiete,
  • Unterstützung und Betreuung lokaler und regionaler pilzkundlicher Arbeitsgemeinschaften und Förderung talentierter Nachwuchsmykologen,
  • Einflußnahme auf Planung, Gesetzgebung und Verwaltung in Fragen des Arten- und Biotopschutzes in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden,
  • regelmäßige Mitgliederversammlungen sowie weitere Veranstaltungen und Zusammenkünfte von Vereinsmitgliedern, z.B. Vorstandssitzungen und Fachtagungen.